Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B und C, der Unterkategorien B1 und C1 sowie der Spezialkategorie F
Voraussetzungen
Ein Jahr klaglose Fahrpraxis der jeweiligen oder einer höheren Kategorie.
Beispiel: Berufsmässiger Personentransport für die Kategorie B kann deshalb frühestens mit 19 Jahren erworben werden, da 1 Jahr Fahrpraxis mit Kategorie B notwendig ist.
Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich.
Sehtest: kein zusätzlicher Sehtest notwendig falls nicht älter als 24 Monate.
Zusatztheorieprüfung: ja, für Taxi. Ausgenommen Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte, Ambulanzen
Gültigkeit Lernfahrausweis: kein Lernfahrausweis notwendig
Praktische Prüfung: ja
Dem Inhaber des Führerausweises der Kategorien C oder C1 wird auf Gesuch hin und sofern er während mindestens eines Jahres vor der Einreichung des Gesuches mit einem Motorfahrzeug eine klaglose Fahrpraxis ausweisen kann die Bewilligung 121 zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt.
Der Inhaber der Kategorie C1 muss die Zusatztheorieprüfung bestanden haben.
Inhabern eines Führerausweises der Kategorien D oder D1 wird die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt.
Führerausweisinhaber mit Ausweis in Kreditkartenformat, welche die Kategorie D1 3,5t; 106 aufgrund des blauen Führerausweises der Kategorie B erhalten haben, müssen für die Berechtigung BPT 121 und 122 eine entsprechende Prüfung ablegen.
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