umtausch ausländischer führerausweis
Ein ausländischer Führerausweis ist in der Schweiz grundsätzlich nur für 1 Jahr gültig !
Nach Ablauf dieser Frist ist ein ausländischer Führerausweis in der Schweiz ungültig !
Will der Inhaber eines gültigen, nationalen ausländischen Ausweises diesen in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen, bestehen folgende Möglichkeiten :
Personen aus EU-/ EFTA – Staaten können innerhalb von 5 Jahren seit Einreisedatum in die Schweiz ihren gültigen, nationalen ausländischen Ausweis ohne Kontrollfahrt in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen lassen. Wird diese Frist von 5 Jahren verpasst, muss eine Kontrollfahrt absolviert werden.
Der Bewerber hat stets das Aufgebot der Administrativbehörde zur Kontrollfahrt sowie den in seinem Heimatstaat noch immer gültigen nationalen ausländischen Führerausweis bei seinen Übungsfahrten auf sich mitzuführen.
Eine Kontrollfahrt dauert ca. 45 Min. Dabei werden folgende Punkte geprüft :
- Vorschulung
- Grundschulung
- Hauptschulung
- Perfektionsschulung
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Eine nicht bestandene / allenfalls versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden !
Folglich gilt ein Fahrverbot für die Schweiz !
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Um ein Fahrzeug nach nicht bestandener Kontrollfahrt in der Schweiz führen zu dürfen,
muss die gesamte Ausbildung der entsprechenden Kategorie absolviert werden.
Das bedeutet konkret:
- Nothilfekurs
- Gesuch Lernfahrausweis
- Theorieprüfung
- Verkehrskundeunterricht
- Fahrstunden
- Praktische Führerprüfung